Übersicht Visabestimmungen

Dieser Visa-Überblick wurde mit Stand Juli 2011 mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Da Gültigkeit, Preise und Inhalte der einzelnen Visa von den Botschaften spontan geändert werden können, ohne dass wir darüber informiert werden, sollten Sie sich auf jeden Fall vor Ihrer Buchung bei der für Sie zuständigen Botschaft nach den aktuellen Konditionen erkundigen. Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie auch auf: www.auswaertiges-amt.de.

 

Einreisebestimmungen für unsere Praktikumsprogramme

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Australien

    Working Holiday Visa: Auch in Australien gibt es die Möglichkeit eines Working Holiday Visums. Dieses Visum mit der Laufzeit von einem Jahr können Sie einmal im Leben beantragen, wenn Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Homepage der australischen Botschaft unter www.australian-embassy.de. Sie dürfen mit diesem Visum maximal 4 Monate Sprachkurs und bis zu 6 Monate Praktikum bei einem Unternehmen machen und außerdem gegen Bezahlung jobben. Die Kosten für das Visum betragen derzeit 270 AUS$  (ca. 200 €).

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in China

    Für unser Chinaprogramm benötigen Sie ein Touristen- und Geschäftsvisum (F-Visum). Dieses können Sie bei der chinesischen Botschaft in Deutschland beantragen. Absolvieren Sie ein Praktikum, erhalten Sie von unserem Partner in China ein offizielles Einladungsschreiben, das dem Visumsantrag beigefügt wird. Das Visum mit einmaliger Einreise kostet derzeit 30 €. Die Ausstellung des Visums dauert i.d.R. vier Werktage. Es muss in einem der chinesischen Konsulate in Deutschland beantragt und abgeholt werden, eine Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.china-botschaft.de. Da die ausgestellte Dauer des Visums teilweise stark vom Ermessen der Konsulatsbeamten abhängt, empfehlen wir, das Visum nicht persönlich, sondern über eine Agentur zu beantragen. Gegen eine Gebühr übernimmt sie die komplette Beantragung Ihres Visums. Nähere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.1achinavisum.de oder www.visum-china.de.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in England/Wales

    Als europäischer Staatsbürger benötigen Sie für die von uns angebotenen Praktikumsprogramme innerhalb der EU kein Visum.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Indien

    Deutsche Staatsbürger können sich bis zu 6 Monate Gesamtdauer als Tourist in Indien aufhalten. Der Antrag für das Touristenvisum wird online ausgefüllt und postalisch oder persönlich an das zuständige Konsulat gestellt. Die Kosten betragen derzeit ca. 55 €. Nähere Informationen erhalten Sie unter  www.indianembassy.de/templateg.php?mnid=801&inclpage=visaservices.htm.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Irland

    Als europäischer Staatsbürger benötigen Sie für die von uns angebotenen Praktikumsprogramme innerhalb der EU kein Visum.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Italien

    Als europäischer Staatsbürger benötigen Sie für die von uns angebotenen Praktikumsprogramme innerhalb der EU kein Visum.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Kanada

    EU-Bürger können sich bis zu 6 Monate Gesamtdauer als Tourist oder Sprachschüler in Kanada aufhalten. Wenn Ihre Sprachreise diese zeitliche Grenze überschreitet und/oder ein Praktikum beinhaltet, müssen Sie eine Studiengenehmigung inklusive Arbeitsgenehmigung bei der kanadischen Botschaft beantragen.

    Study and Work Permit: Das Studentenvisum, das i.d.R. gleichzeitig auch eine begrenzte Arbeitserlaubnis beinhaltet, kann bei der kanadischen Botschaft in Deutschland beantragt werden, sobald Sie von unserer Partnerschule vor Ort eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Informationen hierzu und das Formular zur Visumsbeantragung finden Sie unter www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/visas/study_permit-permis_etudes.aspx?lang=deu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 85 €. Sofern im laufenden Jahr noch Working Holiday Visa verfügbar sind, können Sie statt der Study and Work Permit alternativ auch ein Working Holiday Visum beantragen (siehe dort).

    Um an unseren Programmen KAN-WTP und VAN-FP teilzunehmen, benötigen Sie ein Visum der Rubrik International Experience Canada (IEC). Wir empfehlen dies außerdem für das Programm KAN-VOL-P. Zwei Visakategorien stehen zur Verfügung:

    Working Holiday Visa: Mit diesem Visum erlangen deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 35 Jahren eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für 12 Monate und dürfen auch bezahlter Arbeit nachgehen. Bitte beachten Sie, dass diese Visumskategorie in der Stückzahl begrenzt ist. Die Visa werden jeweils am Jahresende (ab ca. November) für das Folgejahr freigegeben und können schon recht bald vergriffen sein. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der kanadischen Botschaft über die aktuelle Visumssituation, wenn Sie sich für eines dieser Programme anmelden möchten. Informationen hierzu und das Formular zur Visumsbeantragung finden Sie unter www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/youth-jeunesse/DE-WHC.aspx?lang=deu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 105 €. Bitte beachten Sie, dass für die Freiwilligenarbeit mit Kindern oder Senioren eine medizinische Untersuchung im Rahmen des Visumsantrags erforderlich ist. Informationen hierzu finden Sie unter www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/assets/pdfs/IEC_BRLIN_meds-deu.pdf.

    Internship Visa: Für Teilnehmer des Programms VAN-FP sowie in bestimmten Fällen für das Programm KAN-VOL-P bietet sich alternativ zum Working Holiday Visum auch das Praktikumsvisum an. Mit diesem Visum können Auszubildende oder Studenten zwischen 18 und 35 Jahren ein Praktikum in ihrem Fachbereich absolvieren. Da Ihnen bei diesem Visum schon vor der Abreise ein Praktikumsangebot vorliegen muss (das wir Ihnen vermitteln), sollten Sie in diesem Fall eine längere Vorlaufzeit von mindestens 3–4 Monaten einplanen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Visumskategorie in der Stückzahl begrenzt ist. Die Visa werden jeweils am Jahresende (ab ca. November) für das Folgejahr freigegeben und können im Laufe des Jahres vergriffen sein.  Informationen hierzu und das Formular zur Visumsbeantragung finden Sie unter www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/youth-jeunesse/DE-STA.aspx?lang=deu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 105 €.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Neuseeland

    Working Holiday Scheme: Das sogenannte Working Holiday Visum der neuseeländischen Regierung ermöglicht deutschen jungen Erwachsenen zwischen 18 und 30 Jahren einmal im Leben einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten in Neuseeland. Mit diesem Visum erlangt man neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Vorrangiges Ziel der Reise sollte aber – so die Visumsbestimmungen – das Reisen und nicht das Arbeiten sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.nzembassy.com oder www.immigration.govt.nz.

    Das Visum kann online auf der Internetseite www.immigration.govt.nz beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage, in Ausnahmefällen jedoch auch mehrere Wochen. Daher ist es ratsam, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Fragen zum Visum klären Sie bitte auf der Seite der neuseeländischen Botschaft unter www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/workingholiday/germanyworkingholidayscheme.htm.
    Die Kosten betragen derzeit ca.80 €.

    Auch österreichische Staatsangehörige können ein Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt für sie 6 Monate.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Spanien

    Als europäischer Staatsbürger benötigen Sie für die von uns angebotenen Praktikumsprogramme innerhalb der EU kein Visum.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in Südafrika

    Für die Sprachkurs-/ Praktikumskombination benötigen deutsche Staatsbürger bis zu einem Aufenthalt von 12 Wochen kein Visum. Bei Einreise erhalten Sie am Flughafen nach Vorlage der entsprechenden Bestätigungen der Sprachschule und des Praktikumsbetriebes einen Stempel in Ihren Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten haben muss. Der Reisepass muss bei Ausreise noch mindestens 30 Tage über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein. Bleiben Sie nach Programmende noch länger im Land, oder absolvieren Sie ein längeres Praktikum, beantragen Sie vor Abreise eine „study permit with an endorsement to do unpaid practical training“. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.suedafrika.org.

    Für das Work & Travel-Programm SA-WTA müssen Sie im Heimatland als Student eingeschrieben und zwischen 18 und 25 Jahre alt sein oder das Studium maximal 6 Monate vor Antragstellung beendet haben. Sie beantragen bei der südafrikanischen Botschaft in Deutschland eine Exchange Permit, die zu einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten berechtigt. Während des Aufenthaltes dürfen Sie eine geringfügig bezahlte Tätigkeit annehmen. Der Reisepass muss bei Ausreise noch mindestens 30 Tage gültig sein. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie auf www.suedafrika.org. Die Kosten für das Visum betragen derzeit ca. 55 €.

    Einreisebestimmungen für ein Praktikum in den USA

    Für das Praktikumsprogramm in den USA benötigen Sie einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass und ein Studentenvisum, für das Sie einen persönlichen Termin bei der Botschaft der USA in Berlin oder beim Konsulat in Frankfurt oder München vereinbaren müssen. Die Beantragungsgebühr beträgt derzeit 105 €. Alle Antragssteller für ein Studentenvisum müssen zusätzlich eine sogenannte Sevis-Einschreibegebühr in Höhe von z. Zt. 200 USD direkt an die zuständige US-Behörde entrichten. Sie erhalten von uns die Unterlagen, die für Ihren Visumsantrag erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der US-Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/f/ sowie auf der Seite des U.S. Department of State unter https://ceac.state.gov/genniv/, wo Sie auch das online-Antragsformular finden.